- Weckauftrag
- Wẹck|auf|trag, der:[einer Telefongesellschaft erteilter] Auftrag, jmdn. telefonisch zu wecken, sich telefonisch wecken zu lassen:einen W. erteilen.
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Wẹck|auf|trag, der: [einer Telefongesellschaft erteilter] Auftrag, gemäß dem jmd. telefonisch geweckt wird: einen W. erteilen.
Universal-Lexikon. 2012.